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Energieausweise – Transparenz für eine nachhaltige Zukunft

Von Knissel GmbH am 28.04.2024 12:31 Uhr

Energieausweise sind ein entscheidendes Instrument, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu bewerten und zu optimieren. In Anbetracht der aktuellen Gesetzeslage stehen verschiedene Arten von Energieausweisen zur Verfügung, um den individuellen Anforderungen gerecht zu werden.

 

Arten von Energieausweisen:

  1. Verbrauchsbasierter Energieausweis: Dieser Ausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes und zieht die Verbräche der letzten drei Jahre mit in die Berechnung ein.
  2. Bedarfsbasierter Energieausweis: Dieser Ausweis beruht auf einer detaillierten Berechnung des Energiebedarfs des Gebäudes. Hierbei wird die gesamte Gebäudehülle per CAD erfasst und der Energiebedarf, bezogen auf Referenzwerte, berechnet.

 

 

Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis

Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten,

Baujahr bis 1977

NEIN

JA

Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten,

Baujahr bis 1977

Oder nachträglich und nachweislich auf den Stand der 1.WärmeschutzV 1977 saniert

 

JA

 

JA

Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten,

Baujahr ab 1978

JA

JA

Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten

JA

JA

Neubauten

NEIN

JA

Nicht-Wohngebäude

JA

JA

 

Gültigkeitsdauer von Energieausweisen:

Die Gültigkeitsdauer von Energieausweisen ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Gemäß § 80, Absatz 4 des GEG beträgt die Gültigkeitsdauer für Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude jeweils zehn Jahre.


Voraussetzungen und Randbedingungen:

  • Gesetzliche Anforderungen: Die Erstellung eines Energieausweises ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (PFLICHT). Dies dient der Umsetzung der europäischen Richtlinien zur Energieeffizienz.
  • Gebäudearten: Energieausweise sind für Wohn- und Nichtwohngebäude erforderlich. Die genauen Vorgaben variieren je nach Gebäudeart und -größe.
  • Berechnungsmethoden: Die Berechnungsmethoden für die Energieausweise sind gesetzlich festgelegt und erfordern spezifisches Fachwissen.
  • Energieberater: Die Erstellung von Energieausweisen erfordert die Zusammenarbeit mit qualifizierten Energieberatern, die die gesetzlichen Anforderungen und Berechnungsmethoden genau kennen.

 

Unsere Energieberater verfügen über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung, um Ihnen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu helfen und maßgeschneiderte Energieausweise für Ihr Gebäude zu erstellen.

 

Wir erstellen Ihnen hierzu gerne ein individuelles Angebot!

Füllen Sie hierzu einfach das in der Menüleiste befindliche Kontaktformular, mit der entsprechenden Auswahl des Themas aus.